Chamäleon-Hausordnung

1. Grundsatz


1.1 Der Jugendraum soll den Jugendlichen aus der Politischen Gemeinde Muolen Platz bieten, um in entspannter Atmosphäre zusammenzutreffen und gemeinsam Aktivitäten vorzunehmen.

2. Öffnungszeiten

2.1 Der Jugendraum ist grundsätzlich von 19.30 - 22.30 Uhr geöffnet und zwar entweder am Freitag- oder Samstagabend. Über die Häufigkeit der Öffnungen pro Monat entscheidet die Kinder- und Jugendkommission auf Antrag der Jugendraumleitung.

3. Regeln

3.1 Eintritt zum Jugendraum erhalten Jugendliche der Politischen Gemeinde Muolen ab der 6. Primarklasse bis Ende des ersten Lehrjahres (ca. 17 Jahre). Im Rahmen von speziellen Projekten und Veranstaltungen kann die Altersgrenze individuell festgesetzt werden.

3.2 Auswärtige Jugendliche dürfen nur unter folgenden Bedingungen von Jugendlichen aus Muolen zum Jugendraum mitgebracht werden:

  • Vorstellen des Jugendlichen bei der Jugendraumleitung und Vorweisen eines gültigen Ausweises bei Bedarf
  • Name, Adresse und Telefonnummer des Jugendlichen werden aufnotiert

   Der Jugendliche aus Muolen ist für seine Begleitung von auswärts verantwortlich.  


3.3 Zu günstigen Preisen werden Getränke und kleine Snacks angeboten.

3.4 Der Standort des Jugendraumes befindet sich auf dem Privatareal der Kriech Bauunternehmung AG. Den Jugendlichen steht für Aussenaktivitäten der entsprechend markierte Vorplatz gemäss Situationsplan im Anhang I bei der Zivilschutzanlage zur Verfügung. Das übrige Areal ist privat und kein Aufenthaltsort.

3.5 Auf dem Areal der Kriech Bauunternehmung AG werden unter anderem Werk- und Baumaschinen sowie diverses Material gelagert. Es ist verboten, sich am Eigentum der Kriech Bauunternehmung AG zu schaffen zu machen. Bei allfälligen Schäden werden die betreffenden Jugendlichen zur Verantwortung gezogen. Die Kriech Bauunternehmung AG und die Politische Gemeinde Muolen lehnen bei Unfällen jegliche Haftung ab.

3.6 Im Jugendraum und auf dem Areal der Bauunternehmung Kriech AG ist es absolut verboten alkoholische Getränke, Drogen oder andere Suchtmittel zu konsumieren und Waffen jeglicher Art auf sich zu tragen. Geraucht werden darf beim dafür vorgesehenen Platz im Freien. Bei Verdacht auf Alkohol- und Drogenkonsum kann Jugendlichen der Zugang zum Jugendraum verwehrt werden.

3.7 Mit Mobiliar und Einrichtungen ist sorgfältig umzugehen. Keine mutwilligen Beschä-digungen in und um den Raum. Verursacher von Schäden werden für diese belangt.

3.8 Im Freien ist auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Man verhält sich ruhig, insbesondere nach 22.00 Uhr und beim Verlassen des Jugendraumes.

3.9 Velos und Mofas werden auf einem separat zur Verfügung stehenden Platz abgestellt.

3.10 Im Jugendraum können freiwillige Aktivitäten und Darbietungen durch Jugendliche organisiert werden. Ideen und Vorschläge sind der Kinder- und Jugendkommission zu melden.

4. Aufsicht

4.1 Die Jugendraumleitung kontrolliert/begrüsst die Jugendlichen beim Eintritt in den Raum. Es wird eine Präsenzliste geführt.

4.2 Die Jugendraumleitung bestimmt, wer in den Raum darf und kann solche, welche sich nicht nach den vorstehenden Regeln verhalten direkt wegweisen und ein Hausverbot aussprechen.

4.3 Die Jugendraumleitung ist für die Führung des Jugendraumes verantwortlich. Während der Öffnungszeiten betreut sie zusammen mit 1 – 2 Jugendlichen den Jugendraum. Sollte der/die LeiterIn verhindert sein, organisiert er/sie eine Stellvertretung, die min-destens 18 Jahre alt ist und entweder im Jugendraumteam oder Mitglied der Kinder- und Jugendkommission ist.

5. Genehmigung

5.1 Diese Hausordnung ist durch die Kinder- und Jugendkommission an der Sitzung vom 23. Februar 2015 genehmigt worden.


5.2 Änderungen durch entsprechenden Beschluss der Kinder- und Jugendkommission bleiben vorbehalten.

Hausordnung
Download als PDF
Hausordnung Chamäleon.pdf (232.78KB)
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KiJu Muolen